in kürze CHRONISCH KRANKE
: Quittungen sammeln

Chronisch Kranke sollten ab 1. Januar des kommenden Jahres alle Belege für Praxisgebühren und Zuzahlungen in Apotheken oder Krankenhäusern sammeln. Sie sind Grundlage für eine Befreiung im Lauf des Jahres, sobald die Zuzahlungs-Höchstgrenze erreicht ist. Darauf wies das Gesundheitsministerium gestern in Berlin hin. (ap)