in kürze BUNDESGERICHTSHOF
: Urteil zu Nebenkosten

Wie der Bundesgerichtshof am Mittwoch entschied, können Vermieter zwar auch mehr als zwölf Monate nach Ende des maßgeblichen Zeitraums bei inhaltlichen Fehlern eine Nebenkostenabrechnung nachschieben, sie dürfen allerdings keine Nachforderungen gegenüber der ersten Rechnung stellen. (Az.: VIII ZR 115/04) (dpa)