Aus dem Entwurf des Rechnungshofs-Berichtes zur „k.m.b.“

„Informelle persönliche Absprachen sind kein Ersatz für klare und transparente Aufträge“, schreibt der Rechnungshof über die Kultur im Kulturressort

„Daher empfehlen wir dem Kulturressort, die „Kultur Management GmbH“ (k.m.b.) aufzulösen und, um deren fachliche Kompetenzen weiter nutzen zu können, als betriebswirtschaftliche Einheit in das Kulturressort zu überführen.“ Zu dieser Schlussfolgerung führt der Entwurf einer Stellungnahme des Rechnungshofes. Kommende Woche soll der interne Entwurf mit der k.m.b. erörtert und dann in eine Endfassung gebracht werden.

Wichtige „fachliche Kompetenzen“ werden also durchaus anerkannt, aber die Struktur zwischen Ressort und k.m.b. stellen sich dem Rechnungshof als unkontrollierbares Wirrwar dar. Zum Beispiel ist es die Aufgabe der k.m.b., ein Controlling kultureller Einrichtungen durchzuführen. Eine Kosten- und Leistungsrechnung für die k.m.b. habe das Ressort aber nie eingeführt. Die k.m.b. konnte so ihre Personalkosten dem Ressort in Rechnung stellen – zuzüglich eines Gewinnaufschlags von drei Prozent und Umsatzsteuer von 16 Prozent – ohne dass das Ressort prüfte, ob der Aufwand wirklich berechtigt war. „Markt- und leistungsgerechte Aspekte sind in der Berechnung nicht berücksichtigt worden.“ So habe es keinen Zwang für ein „sparsames Wirtschaften“ gegeben.

Gleichzeitig war die k.m.b. berechtigt, für Dritte zu arbeiten: „Die Personalkosten der k.m.b. bezahlt das Ressort in voller Höhe, auch wenn Mitarbeiter, die Drittaufträge abwickeln, dem Ressort faktisch nicht zur Verfügung stehen.“ Die k.m.b. hat 270.000 Euro auf der hohen Kante, die das Ressort zurückfordern müsse.

Die Gründung der k.m.b. ist aus einem „Fonds für betriebswirtschaftlich rentierliche Maßnahmen“, also über Kredit, finanziert worden – nirgends habe das Ressort aufgezeigt, wie sich die Arbeit der k.m.b. rentierte.

An der Spitze stellen sich k.m.b.und Ressort dem Rechnungshof als schlichter Filz dar: „Informelle persönliche Absprachen sind kein Ersatz für klare und transparente Aufträge“, heißt es da. Das Ressort habe die Arbeit der GmbH nicht kontrolliert, worüber nach § 69 der Landeshaushaltsordnung zu berichten gewesen wäre: „Bis heute haben wir keine Berichte erhalten“, so der Rechnungshof. kawe