Kammer nicht gütig

Die ersten von 16 ABC-Kündigungsschutzklagen begannen gestern vorm Arbeitsgericht. Prozessdauer noch offen

Bremen taz ■ Die Fronten sind verhärtet, die Stimmung aufgeladen. „Ich werde die Güte heute scheitern lassen“, sagte der Rechtsanwalt der Arbeitnehmerkammer, Gerhard Lohfeld, gestern vorm Bremer Arbeitsgericht. Nach 45 Minuten endete der erste Prozesstermin einer Serie ergebnislos. Erwartet werden 16 Kündigungsschutz- und Schadenersatzklagen gegen die Arbeitnehmerkammer und das Arbeiterbildungscentrum ABC, eine 100-prozentige Tochter der Kammer, die nach Insolvenz 31 ABC-Ausbilder gekündigt hat.

Drei KlägerInnen hatten gestern Gütetermin vor Gericht, alles langjährige Beschäftigte, die durch die Kündigungsumstände nach Insolvenz viel Geld, beispielsweise für Abfindungen, verloren haben. Das wollen sie sich auf dem Klageweg holen. Dabei gehen sie von einer Durchgriffshaftung der Arbeitnehmerkammer gegenüber dem ABC aus: Die wesentliche Aufgabe der Kammer sei es, bremische Arbeitnehmer weiterzubilden. Nur dazu existierten die Bildungstöchter, die Wisoak und das gewerblich-technische ABC. Dieses sei zudem wie eine Abteilung, nicht wie eine eigenständige Tochterfirma geführt worden. ABC-Chefs hätten für jede Ausgabe über 5.000 Euro eine Kammergenehmigung gebraucht, so Arbeitnehmeranwalt Axel Adamietz.

Für die Kammer wies Lohfeldt diese Sicht energisch zurück. Der Insolvenzverwalter des ABC betonte unterdessen, dass die Klagen schädlich sein könnten: „Wenn Sie hier obsiegen, muss ich eventuell Massearmut feststellen.“ Ein langer Prozess behindere zudem den Verkauf gesunder Firmenteile – wie etwa den Bereich „berufliche Erstausbildung für Jugendliche“. ede