Löcher in Zahn und Portemonnaie

Änderungen bei Zahnersatzkosten: Hamburger Verbraucherzentrale rät gesetzlich Versicherten zu rechtzeitiger Vorsorge und größter Vorsicht bei Zusatzversicherungen

Alles neu macht der Januar: Ab Anfang nächsten Jahres kommen auf die gesetzlich Krankenversicherten Änderungen beim Zahnersatz zu: So wird es zukünftig für die Kosten, die neue Brücken oder Kronen verursachen, einen Festzuschuss geben. Dieser wird in der Regel etwa die Hälfte der entstehenden Kosten abdecken und auch für Leistungen gezahlt, die – wie etwa Implantate – bislang nicht bezuschusst wurden.

Je regelmäßiger der Versicherte die zahnärztlichen Vorsorgetermine wahrnimmt und im Bonusheft dokumentieren lässt, umso höher fällt der Festzuschuss aus: Wer über fünf Jahre lang einmal per anno die zahnärztliche Visite nachweisen kann, bekommt 60 Prozent der Zahnersatzkosten ersetzt, nach zehn Jahren lückenloser Vorsorge gar 65 Prozent.

Die Hamburger Verbraucherzentrale rät deshalb: Wer die jährliche Zahnarztvisite noch nicht absolviert hat, sollte dies noch vor dem Jahreswechsel tun. Denn wer einen Stempel im Bonusheft verpasst, verliert gleich für Jahre den gesamten Bonus.

Damit tiefe Löcher im Zahnschmelz nicht auch tiefe Löcher ins Portemonnaie reißen, können Kassenpatienten Zusatzversicherungen für die Zahnbehandlung abschließen, die ihren Eigenanteil auf etwa 10 bis 20 Prozent der Gesamtkosten begrenzen. Aber Achtung: Während einige Policen auch Zuschüsse für aufwendige Eingriffe wie Inlays oder Implantate garantieren, bieten andere Zuzahlungen nur bei einfachem Zahnersatz. Zudem sieht das Kleingedruckte einiger Verträge Wartezeiten und in den ersten Jahren auch Summenbegrenzungen vor.

Die Hamburger Verbraucherzentrale warnt deshalb alle gesetzlich Krankenversicherten davor, sich private „Zusatzversicherungen für Zahnersatz aufschwatzen zu lassen“, da viele teure und unseriöse Angebote auf dem Markt seien. Hier gilt: Vertrag genau prüfen und die Angebote der Versicherer genau vergleichen. Marco Carini