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Archiv-Artikel

Ein Kraftwerk leasen

Leasinggesellschaften entdecken den Photovoltaikmarkt. Für ausgewählte Projekte kann das Finanzierungsmodell interessant sein. Die neuen Kreditrichtlinien Basel II machen Leasing attraktiv, weil die Leasingraten nicht mehr in der Bilanz auftauchen

VON BERNWARD JANZING

Solarwirtschaft und Finanzwelt entdecken eine neue Form der Zusammenarbeit: die Finanzierung von Solarstromanlagen mittels Leasing. Attraktiv kann das Thema für jene Investoren sein, deren Banken eine Photovoltaikanlage nicht in ausreichendem Maße als Sicherheit für einen Kredit anerkennen. In diesem Fall kann unter Umständen ein Leasinggeschäft die Finanzierungslücke schließen.

Der Kontrakt sieht dann folgendermaßen aus: Wird sich der Investor mit dem Leasingunternehmen handelseinig, kauft dieses das Solarkraftwerk im Auftrag des Kunden und vermietet es anschließend an den eigentlichen Betreiber. Im Idealfall reichen die Einspeisevergütungen aus, um den Mietzins an die Leasinggesellschaft zu begleichen. Nach Ablauf der Mietzeit, die vorab geregelt wird, übernimmt der Investor in der Regel die Anlage zu einem Restwert.

„Ab 20 Kilowatt können die Projekte für uns interessant sein“, sagt Luca Tarara von der VR-Leasing der Volks- und Raiffeisenbanken, „die ersten Verträge dieser Art haben wir bereits abgeschlossen.“ Zehn Prozent Eigenkapital reiche in der Regel bei guter Bonität des Kunden aus; der Vertrag laufe über maximal zehn Jahre. VR-Leasing übernimmt aber nur Anlagen auf Dächern: „Bei Freilandanlagen reicht die Einspeisevergütung für eine Wirtschaftlichkeit nicht aus“, so Tarara.

Das sieht die Deutsche Leasing AG allerdings anders: „Wir finanzieren Dach- wie Freilandanlagen“, sagt deren Solarexperte Frank Lustermann. In der Regel „sind aber 15 bis 20 Prozent Eigenkapital nötig“. Die ersten Projekte habe man bereits realisiert; sie laufen zumeist über 10 bis 15 Jahre bei einer Investitionssumme von mindestens 500.000 Euro.

Nur für größere Summen von „mindestens ein bis zwei Millionen Euro“ steht unterdessen auch die Hannover Mobilien Leasing bereit. Entsprechende Verträge habe man zwar – anders als bei Windprojekten – im Solarbereich noch nicht geschlossen, doch sei man „in jedem Fall offen“ für Verhandlungen, wie Monika Rossel, Expertin für Umweltprojekte bei der Hannover Mobilien Leasing, erklärt.

Voraussetzung für Leasinggeschäfte ist laut gesetzlicher Vorgabe eine Laufzeit des Vertrages, die mindestens 40 Prozent und höchstens 90 Prozent des Afa-Zeitraumes umfasst (Afa: Absetzung für Abschreibung). Leasingverträge über eine Solaranlage, die über 20 Jahre abgeschrieben wird, müssen demnach mindestens 8 und dürfen höchstens 18 Jahre laufen.

Zunehmend interessant wird diese Form der Finanzierung für Unternehmen auch durch die neuen Kreditrichtlinien Basel II, weil die Leasinggeschäfte im Unterschied zu Krediten die Bonität der Firma nicht beeinträchtigen. Leasingexpertin Rossel erklärt den Hintergrund der Neuregelung: „Die Leasingraten tauchen nur in der Gewinn- und Verlustrechnung auf, das ganze Projekt aber nicht in den Aktiva und Passiva der Bilanz.“