Verwahrung muss geprüft werden

KARLSRUHE ap ■ Das Bundesverfassungsgericht hat scharfe Kritik an gerichtlichen Versäumnissen bei der Überprüfung der Sicherungsverwahrung geübt. In einem gestern veröffentlichten Beschluss gaben die Karlsruher Richter der Verfassungsbeschwerde eines in Hamburg wegen Körperverletzung und Vergewaltigung einsitzenden 47-Jährigen statt, dessen Sicherungsverwahrung nicht wie vorgeschrieben nach zwei Jahren überprüft worden war. Die Verfassungsrichter bescheinigten dem zuständigen Oberlandesgericht Hamburg „Gleichgültigkeit“ gegenüber der geltenden Frist. Eine vorläufige Freilassung, wie sie der Beschwerdeführer gefordert hatte, lehnte die Kammer des Zweiten Senats allerdings ab. Das Landgericht Hamburg muss nun unverzüglich über die Fortsetzung der Sicherungsverwahrung entscheiden. (Az: BverfG 2 BvR 2004/049). (ap)