Weltoffen, nicht international

Dissens über die Gültigkeit des internationalen Presseausweises bei Polizeieinätzen in der Metropole Hamburg. Polizei hat sich nach Journalistenprotesten korrigiert

Was in den Metropolen dieser Welt als Legitimation für Journalisten anerkannt ist – selbst in Staaten, die es mit Grundrechten nicht so genau nehmen –, muss in Hamburg noch längst keine Gültigkeit haben. Zumindest für den Staatsschutz der Polizei (LKA 82) ist der Internationale Journalistenausweis ein fragwürdiges Stück Papier. Die Deutsche Journalisten Union (DJU) hat gegen diese Auffassung protestiert.

Der Vorfall ereignete sich am 8. September. Der Hamburger Martin Dolzer sollte für die Berliner Tageszeitung Junge Welt über die Räumung des Bauwagenplatzes Wendebecken berichten. Als er die Polizeiketten mit seinem Presseausweis der Internationalen Journalisten Föderation (IFJ) passieren wollte, wurde er gestoppt. Der Polizist wie auch der hinzugerufene Polizeipressesprecher Ralf Meyer konnten mit der Legitimation nichts anfangen. Meyer vermutete gar eine Fälschung, ließ das Papier beschlagnahmen und kündigte eine Anzeige wegen Urkundenfälschung an. Eine Woche später bekam Dolzer seinen Ausweis – den er besitzt, weil er oft im Ausland arbeitet – zwar zurück, aber mit einem verblüffenden Zusatz. Das LKA 82 teilte ihm mit, „dass es sich bei Ihrem Ausweis der ‚Agentur IFJ‘ nicht um einen in Hamburg akzeptierten Presseausweis handelt“.

Unverständnis bei der DJU, die in Deutschland neben dem Deutschen Journalisten Verband (DJV) für die Ausstellung verantwortlich zeichnet. „Die IFJ ist keine ‚Agentur‘, sondern der in Brüssel ansässige, derzeit einzige weltweit anerkannte journalistische Berufsverband mit 500.000 Mitgliedern in über 100 Ländern“, schimpft Hamburgs DJU-Sprecher Fritz Gleiß. „Einen Ausweis erhält nur, wer den Nachweis hauptberuflicher journalistischer Tätigkeit erbringt.“ Laut Gleiß ist der DJU in Deutschland kein Fall bekannt, wo diese Legitimation in Frage gestellt wurde. „Dass der Hamburger Polizei und ihrer Pressestelle die IFJ unbekannt sein sollte, wäre eine Verhöhnung des journalistischen Berufsverbands.“

Meyers Stellvertreterin Ulrike Sweden rechtfertigt die Beschlagnahmung. „Der Auweis ist hier nicht bekannt, wir haben selten internationale Presse bei solchen Einsätzen.“ Die LKA-Auffassung, „dass diese Ausweise grundsätzlich nicht gültig sind“, korrigiert sie indes und bezeichnet das Schreiben als „hinfällig“. Es sei jedoch klar, dass solche Ausweise vor Ort im Einzelfall genauer geprüft würden. Sweden: „Der Mann ist auf der sicheren Seite, wenn er sich einen deutschen Presseausweis besorgt.“ KAI VON APPEN