Zur Auskunft verpflichtet

Der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses will künftig auch gegen Missstände bei landeseigenen Unternehmen vorgehen. Die Gesellschaften sollen zur Auskunft in disziplinarischen Fragen verpflichtet werden, sagte am Mittwoch der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Ralf Hillenberg (SPD). Anlass für den Vorstoß seien zunehmende Beschwerden über landeseigene Betriebe. Bislang hat der Petitionsausschuss kein Eingriffsrecht. Laut Hillenberg gibt es nun eine fraktionsübergreifende Initiative für eine entsprechende Gesetzesänderung. Das Parlament werde sich erstmals am 11. Dezember mit der Problematik befassen. Der Petitionsausschuss hat den Angaben Hillenbergs zufolge im letzten Jahr 24 Prozent der rund 2.100 Petitionen mit positivem oder teilweise positivem Ergebnis erledigt. Im Bereich Sozialwesen sei sogar fast die Hälfte aller Eingaben im Sinne der Betroffenen entschieden worden. DDP