Miethai & Co Wenn die Wohnfläche umstritten ist
: Ein Mangel der Mietsache

Wer ärgert sich nicht, wenn die neu angemietete Wohnung statt den im Mietvertrag genannten 80 Quadratmetern nur gut 70 Quadratmeter Wohnfläche bietet? Zwar gibt es keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter die fehlenden Quadratmeter noch irgendwo an die Wohnung anbaut, aber immerhin besteht die Möglichkeit, eine geringere Miete zu zahlen: Soweit die angegebene die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 Prozent übersteigt, liegt grundsätzlich ein Mangel der Mietsache vor.

Der Mieter ist berechtigt, den Mietzins entsprechend der Abweichung zu mindern. Beträgt die Abweichung etwa 13,5 Prozent, mindert sich auch die Miete in derselben Höhe. Dies gilt auch, wenn im Mietvertrag die Wohnfläche mit „ca.“ angegeben ist. Aber Vorsicht: Es gibt auch Ausnahmen: So hat das Landgericht Hamburg jüngst entschieden, dass eine Minderung nicht in Betracht kommt, wenn die Wohnung in ihrem tatsächlichen Zuschnitt der seinerzeitigen Objektbeschreibung des Vermieters entspricht ( LG Hamburg, Urt. v. 1.7.2004, 307 S 52/04).

Hintergrund des Streits war die Frage der Anrechenbarkeit einer Terrasse mit einer Fläche von 64,81 Quadratmetern. Der Mieter vertrat im Prozess die Auffassung, dass die Terrasse nur zu einem Viertel als Wohnfläche angesetzt werden dürfe, so dass sich eine Wohnflächenabweichung von mehr als 10 Prozent ergab.

Das Gericht sah dies anders. Es argumentierte, dass die geltend gemachte Flächenabweichung keinen Fehler im Sinne des § 536 BGB darstelle, der zur Minderung berechtige. Mieter und Vermieter hätten bei Abschluss des Mietvertrages keine unterschiedliche Vorstellung über die tatsächliche Wohnfläche gehabt, sondern nur über deren richtige Berechnung. Eine Berechtigung zur Mietminderung bestehe aber nur, wenn der tatsächliche Zustand der Wohnung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweiche.

Beruht die erhebliche Wohnflächenabweichung auch auf einer unterschiedlichen Anrechnung einer Balkon- oder Terrassenfläche, sollten MieterInnen sich unbedingt rechtlich beraten lassen, bevor sie ihre Miete mindern.

Andree Lagemann ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, ☎ 431 39 40, info@mhmhamburg.de, www. mhmhamburg.de