Zweifel an Aussagen

Motassadeq-Prozess: Ohne konkret zu werden, nennt BKA-Fahnder US-Verhör-Protokolle „unglaubwürdig“

Das Bundeskriminalamt (BKA) glaubt offenbar weiter an die Legende, dass die Anschläge des 11. Septembers logistisch in Hamburg geplant worden seien. Im Prozess gegen den als „Terrorhelfer“ angeklagten Marrokaner Mounir el Motassadeq sagte gestern der Leiter der BKA-Abteilung Staatsschutz, Jürgen Maurer, aus, dass die Teile der inzwischen von den USA freigegebenen Aussagen der Drahtzieher Ramzi Binalshibh und Chalid Scheich Mohammed nicht den Tatsachen entsprechen. „Wir sind der Auffassung, dass diese Einlassungen nicht glaubwürdig sind.“

Diese These hatte Maurer auch schon im Oktober vorigen Jahres im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi geäußert, nachdem ein Fax von ihm an das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) dem Angeklagten die Tür in die Freiheit geöffnet hatte. Das BKA musste damals aufgrund des öffentlichen Drucks Inhalte der Vernehmungsprotokolle dem Gericht mitteilen, Maurer betonte jedoch gleichzeitig, dass das BKA am Wahrheitsgehalt zweifle. Das sah das OLG anders.

Inzwischen liegt in dem Parallelverfahren gegen Motassadeq dem OLG ein Schreiben des US-Justizministeriums mit einer Zusammenfassung der Verhörprotokolle Binalshibhs und Mohammeds vor, wonach Motassadeq und Mzoudi damals nicht in die Anschlagsplanungen einbezogen waren. Nach Analyse des BKA sind die gemachten Angaben widersprüchlich und stehen im Widerspruch zu Angaben anderer Quellen. Zu welchen, wollte Maurer mangels Aussagegenehmigung nicht sagen. KVA