Armin M. steht zu seinem Ruf als „Kannibale“

Vor Gericht legt der Angeklagte ein Geständnis ab. Die rechtlichen Grundlagen für ein Urteil sind noch umstritten

KASSEL ap/rtr ■ Der als „Kannibale von Rotenburg“ angeklagte Armin M. hat zum Auftakt seines Prozesses gestanden, einen Ingenieur aus Berlin zerstückelt und gegessen zu haben. „Die Vorstellung hatte ich, und so habe ich es letztendlich auch gemacht“, sagte M. am Mittwoch vor dem Landgericht Kassel. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 42-jährigen Mann aus Rotenburg an der Fulda vor, am 10. März 2001 „zur Befriedigung des Geschlechtstriebes“ einen 43-jährigen Berliner mit einem Küchenmesser getötet, die Leiche anschließend zerteilt und den Körperteile gegessen zu haben.

Kannibalismus ist in Deutschland nicht strafbar. Umstritten ist daher unter Experten die Anklage wegen Mordes zur „Befriedigung des Geschlechtstriebes“. M.s Anwalt will eine Verurteilung wegen Tötung auf Verlangen erreichen. Folgt das Gericht der Argumentation, müsste M. nur mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren statt lebenslang wegen Mordes rechnen. Die Staatsanwaltschaft hält M. überdies „Störung der Totenruhe“ vor. Nach Einschätzung von Kriminologen könnte der Fall bis zum Bundesgerichtshof gehen.

Im Verfahren sollen knapp 40 Zeugen gehört werden, unter ihnen Kontaktpersonen aus der Kannibalismus-Szene im Internet. Ein psychiatrisches Gutachten kam zu dem Schluss, dass M. schuldfähig ist. Das Urteil wird für den 30. Januar erwartet.

Das Opfer, der Diplom-Ingenieur Bernd Jürgen B., hatte sich in einer Internetanzeige zur Tötung und anschließenden Verspeisung angeboten. Der 43-jährige B. litt der Anklage zufolge aufgrund einer psychischen Störung an einem starken Drang zur Selbstzerstörung. Das Fleisch des Opfers habe M. „im Rahmen seiner üblichen Mahlzeiten“ größtenteils aufgegessen, erklärte der Staatsanwalt. Außerdem habe er sich regelmäßig das von ihm aufgenommene Video über die Tat angesehen und sich dabei selbst befriedigt.

Der Angeklagte bestätigte dies in seiner ersten Aussage, die er ruhig und gefasst machte. Er habe sich als Kind, nachdem der Vater die Familie verließ, sehr allein gefühlt und bereits vom Schlachten eines „jüngeren Bruders“ fantasiert. Dabei habe er sich auch sympathische Schulkameraden als Opfer vorgestellt.

„Ich fühlte mich total allein. Ich habe mir vorgestellt, dass einer bei mir sein und mich auch nicht mehr verlassen soll“, sagte der Angeklagte. Bei der Vorstellung vom „Bauchaufschlitzen, Ausweiden und Zerlegen“ habe er sich selbst befriedigt. Die Fantasie habe das Essen nicht einbezogen, sagte der Angeklagte.

M. sagte, er sei bisexuell veranlagt. Er hatte nach eigenen Angaben nur wenige Beziehungen, die längste von etwa einem halben Jahr mit einer Frau, die er über eine Heiratsvermittlung kennen gelernt hatte. In den zehn Jahren bis zum Tod seiner Mutter im September 1999 habe er keinerlei sexuellen Kontakte mehr gehabt.