ALTERSTEILZEIT – JETZT UND KÜNFTIG

Seit 1996 haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ab dem Alter von 55 Jahren in Altersteilzeit zu gehen. Während der Altersteilzeit erhalten die Betroffenen mindestens 70 Prozent ihres früheren Nettoeinkommens. Der Arbeitgeber übernimmt mindestens 50 Prozent des letzten Bruttolohns. Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) zahlt einen Zuschuss von 20 Prozent – allerdings nur, wenn die frei werdende Stelle für mindestens vier Jahre mit einem Arbeitslosen besetzt oder ein Lehrling übernommen wird.

Meist wird die Regelung in Form einer blockweisen Altersteilzeit umgesetzt. Beispiel: Ein Arbeitnehmer geht mit 58 Jahren in eine vierjährige Altersteilzeit, arbeitet dabei bis 60 im Betrieb voll weiter, scheidet mit 60 aus, geht aber erst mit 62 Jahren in Rente (allerdings eine mit Abschlägen).

Nach dem gestrigen Kabinettsbeschluss ist ein solcher Vertrag bald nicht mehr möglich: Danach können Beschäftigte ab 2008 nicht mehr vor dem 63. Lebensjahr nach Altersteilzeit in Rente wechseln. Künftige Verträge müssten also entsprechend länger gehen beziehungsweise die Beschäftigten älter sein, wenn sie Altersteilzeit beginnen. BD