Kusch wird jetzt eingeklagt

SPD will Justizsenator gerichtlich zu einer baldigen Aussage vordem Untersuchungsausschuss zwingen. Fünf Anträge bisher vergeblich

Wenn Günter Frank loslegt, klingt das Vokabular ungefähr so: „Feige“, „undemokratisch“, „respektlos“. Der SPD-Obmann im Untersuchungsausschuss „Schwarzer Filz“, der sich vor allem mit der Personalpolitik von Justizsenator Roger Kusch (CDU) befasst, ist der Kerl fürs Grobe. Und so attestierte er dem Senator denn auch gestern, der sei „ein politischer Feigling und eines Hamburger Senats nicht würdig“. Die SPD geht Kusch deswegen so hart an, weil er bisher einer Aussage vor dem Ausschuss zielsicher aus dem Weg gegangen ist. Die SPD will ihn jetzt per Verfassungsklage dazu zwingen.

Fünfmal hat Frank für die SPD bisher beantragt, den Senator zum Fall der geschassten Gefängnisleiterin Claudia Dreyer vorzuladen, ebenso oft hat die Ausschussmehrheit der Rechts-Koalition dies abgelehnt. CDU, FDP und Schill-Partei wollen Kusch lieber zum Abschluss der Beweisaufnahme einmal hören, wo er dann zu sämtlichen Themenkomplexen Stellung nehmen soll. Aus Sicht der SPD offenbare Kusch damit „Angst vor Aufklärung und Wahrheit“, wenn er nicht frühzeitig zum Fall Dreyer aussage.

Frank erinnerte daran, dass vor dem Untersuchungsausschuss zum SPD-Filz aus der vergangenen Legislaturperiode der damalige Bürgermeister Ortwin Runde dreimal und seine zurückgetretene Sozialsenatorin Helgrit Fischer-Mentzel gar fünfmal vor das Gremium geladen wurde. Damals hatte Frank den Ausschuss geleitet und sich bei der damaligen CDU-Opposition den Ruf eines Blockierers eingehandelt. Es spricht einiges dafür, dass die Christdemokraten ihm dies nun heimzahlen wollen.

Die SPD stützt ihre Verfassungsklage, mit der sie Kusch vor den Ausschuss zitieren wollen, auch auf Erfahrungen anderer Untersuchungsausschüsse auf Bundesebene. So sei auch SPD-Bundeskanzler Gerhard Schröder zur Aussage vor dem PUA zur CDU-Spendenaffäre gezwungen worden. Dies hatte damals die CDU durchgesetzt. Es wäre nach den Fällen Hornauer und Online-Roulette die dritte Verfassungsklage, die die SPD-Opposition gegen den Senat anstrengt.

Am Mittwochabend hatte der PUA zwar nicht den Senator, aber zumindest seinen früheren Büroleiter Hans-Jörg Städtler als Zeugen vernommen. Städtler war von November 2001 bis Januar dieses Jahres für Kusch in der Justizbehörde tätig gewesen, nachdem er zuvor bei der CDU-Bundestagsfraktion in Berlin gearbeitet hatte. Er hatte sich für die Hamburger Tätgikeit ausbedungen, dasselbe Einkommen wie in Berlin zu erhalten, inclusive zahlreicher Zulagen, zum Beispiel für wöchentliche Heimfahrten nach Heidelberg. Aus Städtlers Sicht waren alle diese Zahlungen völlig korrekt. Der Senator habe ihm zudem versichert, das Personalamt habe alles geprüft und abgesegnet. PETER AHRENS