Sprachfrühförderung

Als Reaktion auf das schlechte Abschneiden nordrhein-westfälischer Kinder in den Schulstudien der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) hat die rot-grüne Landesregierung im Jahr 2002 Richtlinien zur sprachlichen Frühförderung von Migrantenkindern entwickelt. Ziel der so genannten Sprachförderung im Elementarbereich ist es, zu gewährleisten, dass jedes Kind bei der Einschulung über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt.

In den gemeinsamen Richtlinien des Schulministeriums und des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit heißt es: „Gefördert werden sollen vor allem Kinder mit erheblichen Sprachdefiziten, insbesondere aus Familien mit Migrationshintergrund.“ Ob ein Kind an einem Förderkurs teilnehmen muss, wird rund ein halbes Jahr vor der Einschulung durch eine Schuleingangsuntersuchung festgestellt.

Die vom Land dafür bereitgestellten Finanzmittel sind von zwei Millionen Euro im Jahr 2002 auf 7,5 Millionen Euro für das Jahr 2004 gestiegen. Nach Angaben des Schulministeriums werden derzeit 41.000 Kinder im Rahmen der Frühförderung unterrichtet.