unterm strich
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Nachrichten zu den „Webern“ treffen inzwischen stündlich ein. Kurz nach 11.00 Uhr meldete dpa, dass der Verlag Felix Bloch Erben den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Dresdner Inszenierung der „Weber“ von Gerhart Hauptmann vor dem Landgericht Leipzig zurückgezogen habe. Aha, dachte man da kurz, hat der Verlag also doch gespürt, dass der Zoff um die Inszenierung einem interessierten Blick auf Hauptmann eher Vorschub leistet. Kurz nach 12.00 erwies sich das als Illusion: Vor dem Landgericht Berlin hatte der Verlag derweil eine einstweilige Verfügung gegen das Staatsschauspiel Dresden erwirkt. Noch ein drittes Gericht war zu dieser Zeit im Spiel: Vor dem Landgericht Dresden wurde ein Antrag von Sabine Christiansen auf einstweilige Verfügung verhandelt. Diese Sitzung endete ohne Beschluss, als die Berliner Entscheidung bekannt wurde.

Die Inszenierung ist seit der Premiere umstritten. Regisseur Volker Lösch hatte im Vorfeld die 33 Laiendarsteller des „Chores Dresdner Bürger“ nach ihrer Einschätzung der aktuellen politischen Situation befragt und deren Äußerungen mit dem Drama verwoben (siehe taz vom 4. 11.). Die Beschimpfungen, unter anderem von Frau Christiansen, beschäftigen seitdem die Justiz. Laut Verlagsanwalt Cornelis Lehment hat das Theater das Verfahren nicht eingehalten, dass Änderungen und Ergänzungen genehmigt werden müssen. Lehment wollte aber prinzipiell eine Einigung mit der Bühne, auch kurzfristig vor der nächsten Aufführung, nicht ausschließen.

Nun stellt sich die Frage, welches Interesse den Verlag bewegt: Wird der Fall instrumentalisiert, einen schon lange schwelenden Frust zwischen Verlagen und Regisseuren publikumswirksam zu inszenieren?