„Kalif von Köln“ ohne Asyl

MÜNSTER ap/afp ■ Dem Islamistenführer Metin Kaplan ist die Anerkennung als politischer Flüchtling in Deutschland endgültig entzogen worden. Das Oberverwaltungsgericht in Münster wies gestern den Berufungsantrag Kaplans gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zurück. Der Entzug der Asylanerkennung für den Gründer des verbotenen fundamentalistischen „Kalifatsstaats“ ist damit rechtskräftig. Zugleich hat die Bundesregierung im Tauziehen um die Abschiebung Kaplans einen Teilerfolg erzielt. Das OVG ließ die beantragte Berufung gegen das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zu, das im August eine Abschiebung in die Türkei untersagt hatte. Das OVG verwies in seinem Beschluss unter anderem auf die „grundsätzliche Bedeutung“ des Rechtsstreits.