: Unerfülltes Begehren
Bildungsbündnis plant Verfassungsklage. Initiative„Unser Wasser“ hingegen lobt Annahme durch Parlament
Mit scharfer Kritik hat das „Bündnis für Berufsbildung“ auf die Annahme ihres Volksbegehrens gegen die Privatisierung der Berufsschulen durch die Bürgerschaft reagiert. Der gleichzeitig am Mittwochabend angenommene CDU-Antrag über eine neue Struktur für die Lehrstätten entspreche nicht ihren Forderungen, kritisierte für das Bündnis Stephanie Odenwald, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Die Initiative „Unser Wasser Hamburg“ zeigte sich hingegen über die Zustimmung des Parlaments zufrieden.
Auf Beschluss der Abgeordneten sollen die Berufsschulen zwar formal unter Behördenaufsicht bleiben. Sie werden jedoch in ein Landesinsitut überführt, an dessen Spitze ein hälftig aus Wirtschaftsvertretern besetztes Kuratorium steht. Ebensolche Vorstände sind in den einzelnen Schulen vorgesehen. „Anders als vom Volksbegehren gefordert, bleiben die Schulen nicht in uneingeschränkter Verantwortung des Staates“, rügte Odenwald. Die GEW melde verfassungsrechtliche Bedenken an und plane den Gang vor das Hamburger Verfassungsgericht, um einen Volksentscheid zu erklagen.
Das Volksbegehren gegen die Privatisierung der Hamburger Wasserwerke (HWW) gibt dagegen keinen Anlass zu Klagen. Sein Wortlaut wurde von allen Fraktionen gemeinsam vollständig übernommen. Hamburgs öffentliche Wasserversorgung bleibt demnach „weiterhin vollständig Eigentum und unter uneingeschränkter Verfügung der Freien und Hansestadt Hamburg“. E. Weikert/G. Knödler
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