Finanzen bleiben weiter heikel

Der Bund war auch hier großzügig. Er bot den Ländern die Gesetzgebung über mehrere Steuern an, die ihnen sowieso zufließen, unter anderem die Erbschaftssteuer, die Grunderwerbsteuer und die (derzeit nicht erhobene) Vermögensteuer. Die Länder könnten dann selbst über Höhe und Berechnung dieser Steuern entscheiden.

Doch die Länder wollen hier keine regionalen Unterschiede. Der Bund soll weiter die Steuergesetze machen. Die Befürchtung: Es könnte einen Steuerwettlauf geben, bei dem am Ende die schwachen Länder verlieren. Außerdem könnte die neue Steuerautonomie Auswirkungen auf den bis 2019 festgeschriebenen Länderfinanzausgleich haben. Hieran will aber niemand etwas ändern.

Abgeschafft werden aber Bundesfinanzhilfen beim öffentlichen Nahverkehr und bei der Städtebauförderung sowie die Mischfinanzierung im Hochschulbau. Erhalten bleibt die Mischfinanzierung dagegen bei Agrar- und Forschungsförderung. Umstritten ist, was mit dem frei gewordenen Geld des Bundes passiert. Die Länder wollen es bis 2019 weiter erhalten, ohne Zweckbindung und mit Inflationsausgleich. Der Bund bietet nur absinkende Summen bis 2008 an.