Mit einer Stimme in Europa

Als 1992 der Maastrichter Vertrag über die EU-Währungsunion ratifiziert wurden, haben sich die Länder eine starke Stellung bei der Formulierung der deutschen Europapolitik erkämpft. Wenn es um Materien geht, die innerstaatlich Landesrecht sind, dann können sie dem Bund die Verhandlungsposition vorgeben, oder sogar selbst Deutschland in Brüssel vertreten (Artikel 23 GG).

Der Bund glaubt, dass Deutschland durch den starken Ländereinfluss bei EU-Verhandlungen oft zu unflexibel ist und Probleme hat, sektorübergreifende Kompromisse zu schließen. Deshalb soll die Grundgesetzänderung von 1992 weitgehend rückgängig gemacht werden. Als Ersatz bietet die Bundesregierung bessere und frühzeitigere Absprachen an, aber nur auf gesetzlicher Grundlage. Die Länder wollen ihren Einfluss jedoch nicht aufgeben.

Das Problem verschärft sich durch die Föderalismusreform sogar. Je mehr Politikbereiche den Ländern wieder zur eigenen Gestaltung überlassen werden, desto mächtiger werden sie auch in der Europapolitik. Problem ist aber auch hier: Die Länder sind unterschiedlich leistungsfähig und haben disparate Interessen. Dennoch müssen sie in Brüssel mit einer Stimme auftreten. Das klappt nicht immer. CHR