Gesetze: Zentral oder dezentral

Das Beamtenrecht und die Hochschulen sind zwei große Materien, bei denen bisher der Bund die Rahmenkompetenz hatte. Künftig sollen sie in Landesregie übergehen. Rahmengesetze soll es dann keine mehr geben.

Die Länder können damit zum Beispiel die Besoldung und Altersversorgung ihrer Beamten landesspezifisch regeln. Nur für grundlegende Statusfragen der Staatsdiener soll auch in Zukunft noch wie bisher ein Bundesgesetz bestehen.

Im Hochschulrecht sollen die Länder die Zulassung von Studiengebühren und die innere Ordnung der Anstalten regeln können, ebenso die Drittmittelforschung. Allerdings werden für drei wichtige Bereiche – die Zulassung zum Studium, die Abschlüsse der Studenten und die Qualifikation der Professoren – einheitliche Standards für nötig gehalten. Die Bundesländer wollen sie per Staatsvertrag gemeinsam festlegen. Der Bund hält das jedoch für unnötig kompliziert. Wenn man schon einheitliche Regeln brauche, so Ministerin Zypries, sei ein Bundesgesetz besser.

Zahlreiche Materien, die bisher der Bund geregelt hatte, bietet er nun ebenfalls den Ländern an: unter anderem Strafvollzug, Versammlungsrecht, Ladenschluss, Gaststättenrecht, Spielhallen, Flurbereinigung und Freizeitlärm. Wegen einer länderfreundlichen Grundgesetzänderung von 1994 und deren konsequenter Anwendung durch das Bundesverfassungsgericht hätte der Bund diese Materien ohnehin über kurz oder lang verloren.

Als ausschließliche Kompetenz möchte der Bund dagegen Materien wie das Strafrecht und das Bürgerliche Recht behalten. Hier hatte er schon bisher eine starke, beinahe unangefochtene Stellung. Dagegen lehnen es die Länder ab, dass nur der Bund für Wirtschafts- und Arbeitsrecht zuständig ist. Die Ministerin Zypries hält die Bundesländer an diesem Punkt jedoch für investorenfeindlich.

In der konkurrierenden Gesetzgebung verblieben nur wenige Materien wie die Sozialhilfe oder das Straßenrecht. Hier darf der Bund nur dann Gesetze beschließen, wenn dies “erforderlich“ ist.

Um ständigen Streit vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu vermeiden, versuchte der Bund die bisher gemeinsamen Bereiche der Gesetzgebung möglichst klar auf Bund oder Länder zu verteilen. Doch die Länder lehnen so viel Stringenz ab. Sie bevorzugen eine Zugriffslösung (siehe oberen Text). Der Bund soll Regeln anbieten, leistungsstarke Länder können dann mit eigenen Gesetzen abweichen, schwache Länder übernehmen einfach das Bundesrecht.