Entscheidung zur Arztgebühr

BERLIN taz ■ Heute wird in Berlin das Bundesschiedsamt darüber entscheiden, wer das Risiko bei der Eintreibung der Arztgebühr zu tragen hat: die Krankenkassen oder die Ärzte. Seitdem im Gesetz zur Gesundheitsreform festgelegt wurde, dass die niedergelassenen Ärzte eine Gebühr von 10 Euro pro Quartal nehmen sollen, zanken sich die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Kassen darüber, was passiert, wenn ein Patient nicht zahlt. Die Ärzte wollen, dass die Kassen dafür geradestehen – die Kassen meinen, sie haben damit nichts zu tun. Die Ärzte verlangen, dass sie 1 von 10 Euro für Verwaltungsaufwand behalten können. Die Gebühr soll – außer bei Notfällen – im Voraus von Erwachsenen, die ohne Überweisung kommen, gezahlt werden. Im Finanzplan der Gesundheitsreform sind die Arztgebühren ein wichtiger Faktor zur Senkung der Kassenbeiträge im kommenden Jahr: 3,5 der 10 Milliarden Euro Sparsumme sollen per Gebühren und Zuzahlungen zusammenkommen. UWI