Soldatin, ein Teilzeitjob

Ein neues Gesetz soll Frauen in der Armee gleichstellen

BERLIN taz ■ Mutter und Soldatin – diese Rollen können Frauen künftig besser vereinbaren. Der Bundestag beschloss am Mittwochabend ein Gesetz, dass Teilzeitarbeit auch in der Armee zulässt. Wer ein Kind erzieht oder Angehörige pflegt, darf seine Dienstzeit reduzieren. Dies gilt aber nicht beim Einsatz im Ausland. Zudem werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt und befördert – so lange, bis 15 Prozent der Militärs weiblich sind. Gleichstellungsbeauftragte sollen über die Rechte der Frauen in Uniform wachen. Auch darf die Armee nun die Namen der Dienstgrade dem Geschlecht anpassen. Sie könnte dann die „Hauptfrau“ oder „Generalin“ einführen. Die Union lehnt die starre Quote ab. Sie stimmte aber, anders als die FDP, trotzdem für das Gesetz. Die neuen Regeln gelten ab Januar. COS