Devise Schwitzen

Am Mittwoch wird das Bundeskabinett in Berlin einen Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries auf den Weg bringen, der den Gerichten mehr Flexibilität beim Strafen bringen soll. Wer erstmals zu einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten verurteilt wurde, soll die Inhaftierung durch Leistung von gemeinnütziger Arbeit abwenden können.

Außerdem sollen Straftäter, die eine Geldbuße nicht bezahlen können, als Ersatz in Zukunft gemeinnützige Arbeit leisten und nicht in den Knast. Außerdem wird das Fahrverbot künftig auch als Hauptstrafe (ohne zusätzliche Geld- oder Bewährungsstrafe) zugelassen und die maximale Dauer von drei auf sechs Monate erhöht. CHR