Neue Strafen nur für Strauchdiebe

In ihrer Justizreform plant Ministerin Zypries auch gemeinnützige Arbeit als Strafmaß für Kleinkriminelle

BERLIN taz ■ Nach fünfjähriger Vorarbeit will das Bundeskabinett am Mittwoch neue Sanktionsformen für Straftäter auf den Weg bringen. Im taz-Interview erläutert Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) ihre Pläne. Die Gerichte sollen Kriminelle künftig auch zu gemeinnütziger Arbeit verurteilen können. So könnten die Richter individueller auf den Einzelfall eingehen.

So ist die Justizreform moderater ausgefallen als erwartet: Von Entkriminalisierung des Ladendiebstahls und elektronischem Hausarrest ist keine Rede mehr. Dennoch geht die Reform Unionspolitikern zu weit, und sie haben schon Widerstand angekündigt. Doch Zypries hält deren Sicherheitsbedenken für „völlig abwegig“. Gemeinnützige Arbeit solle als Sanktion nur bei Klein- und Gelegenheitskriminellen zum Einsatz kommen.

Umstritten ist auch, ob die Reform unter dem Strich Kosten einspart oder gar zusätzliche Ausgaben produziert. Zypries beruft sich auf einen Modellversuch, wonach Arbeitsprogramme nur ein Viertel der Kosten von Haft verursachten. Die Länder befürchten dagegen Mehrbelastungen und Einnahmeverluste, wenn Geldbußen durch gemeinnützige Arbeit ersetzt werden. Für Zypries ist das „reine Spekulation“. Im Vordergrund der Reform stehe ohnehin nicht die Auswirkung auf die Haushalte, sondern die Resozialisierung von Straftätern. Alternativen zur Haft seien nötig. „Wer ins Gefängnis muss, verliert oftmals den Arbeitsplatz.“ CHR

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