Neuer Streit um Zuwanderung

BERLIN dpa/taz ■ Die Unions-Mehrheit im Bundesrat hat von Rot-Grün geplante Änderungen des Zuwanderungsgesetzes abgelehnt und an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Bayerns Staatskanzleichef Erwin Huber (CSU) sagte, Rot-Grün wolle den Konsens vom Sommer „durch die Hintertür aushebeln“. Die Integrationsbeauftragte Marieluise Beck bedauerte die Ablehnung. Rot-Grün habe „Regelungslücken“ schließen wollen, „z. B. für Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, die seit mehr als drei Jahren anerkannt sind“. Diese sollten mit Asylberechtigten gleichgestellt werden und eine Niederlassungserlaubnis erhalten können. Ein weiterer Streitpunkt ist die Anpassung des Aufenthaltsrechts an das Hartz-IV-Gesetz. Die Union will, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II leichter ausgewiesen werden können. Der grüne Migrationsexperte Josef Winkler erinnerte daran, dass Hartz IV der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt diene. „Diese Eingliederungshilfen als Ausweisungsgrund einzustufen, ist widersprüchlich“, so Winkler zur taz. Trotz des neuen Streits kann der Großteil des Zuwanderungsgesetzes zum 1. Januar in Kraft treten.