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Udo Jürgens (70), Schlagersänger, hat der Bild-Zeitung eine Schlagzeile geliefert, über die gestern vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gestritten wurde. Darin geht es um ein vermeintliches sexuelles Verhältnis zwischen Prinzessin Caroline von Hannover (46) und Udo Jürgens. Auf der Titelseite schrieb Bild: „Udo Jürgens im Bett mit Caroline? In einem Playboy-Interview antwortet er eindeutig zweideutig.“ Die Prinzessin sieht darin eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts und verlangt Richtigstellung. Das Urteil des BGH war zum Redaktionsschluss noch nicht bekannt. (dpa)

Sabine Christiansen (46), Talkshow-Moderatorin, hat am Dienstag ebenfalls den Bundesgerichtshof beschäftigt. Darin geht es um die Veröffentlichung von Luftbildern ihrer Finca auf Mallorca in der Fernsehzeitschrift TV Movie. Verklagt wird die auf „LifeStyle, Mallorca, Ibiza, Glamour-Girls“ spezialisierte Agentur „Sylent-Press“. (dpa)