Anzeige hilft Polizei auf die Sprünge

Die Parolen, die Neonazis bei ihrem Aufmarsch am 9. November in Leverkusen gegrölt haben, beschäftigen nun die Kölner Staatsanwaltschaft. Die Polizei wertet seit Wochen Videomaterial von der Demo aus. Ein Verein hat Strafanzeige erstattet

Von Sandra Pingel

„Die schönsten Nächte sind aus Kristall“ und „Nie wieder Israel“ lauteten die Parolen, mit denen Rechtsextreme am Jahrestag der Reichspogromnacht am 9. November in Leverkusen die jüdischen Opfer des NS-Regimes verhöhnten. Mehrere Redner hatten die „Segnungen“ des Dritten Reichs gepriesen. Äußerungen, die den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen, wie die „Coordination gegen BAYER-Gefahren“ (CGB) glaubt. Der Verein erstattete gestern bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige gegen den Anmelder der Nazi-Demo, den Bergheimer Neonazi Axel Reitz.

In der Strafanzeige heißt es wörtlich: „Im Zusammenhang mit der Reichspogromnacht von 1938 und dem Motto der rechtsradikalen Versammlung ‚Gegen einseitige Vergangenheitsbewältigung‘ ist ganz eindeutig, dass mit dem Sprechchor die früher als ‚Reichskristallnacht‘ verharmlosend titulierten Pogrome (...) gemeint sind. Wer also ruft ‚Die schönsten Nächte sind aus Kristall‘, bringt seine Billigung mit den am 9.11.1938 stattgefundenen (...) Straftaten zum Ausdruck.“

Axel Köhler-Schnura, Sprecher von CGB, der seit 25 Jahren die Geschäftspolitik des Leverkusener Chemiekonzerns Bayer beleuchtet, nannte den Naziaufmarsch am Jahrestag der Pogromnacht eine „Provokation, gerade auch weil Leverkusen im Dritten Reich Sitz des IG-Farben-Konzerns war. Die IG Farben hat hunderttausende Zwangsarbeiter ausgebeutet und Zyklon-B für die Gaskammern geliefert.“

Die Polizei kann allerdings auch Wochen nach der Demo noch nicht sagen, ob bei der Nazi-Veranstaltung möglicherweise Straftaten begangen wurden. „Die Sprüche müssen im Zusammenhang betrachtet werden“, hieß es aus Kölner Ermittlungskreisen. Der „Äußerungscharakter“ sei von mehreren Faktoren, etwa dem Umfeld, in dem sie geäußert werden, abhängig.

Dieses Umfeld versuchen die Beamten des zuständigen Staatsschutzes Köln derzeit durch Auswertung der Videobänder und Redenmitschnitte zu erhellen. Anschließend sollen die Bänder zur weiteren Auswertung der Staatsanwaltschaft Köln übergeben werden.

Solche Ton- und Videoaufzeichnungen stellen bei einer möglichen Anklage allerdings nur eine Form des Beweises dar. Sie verdeutlichen, was etwa die 850 Polizeibeamten, die am 9. November in Leverkusen im Einsatz waren, persönlich bezeugen können. Daneben können auch Privatpersonen oder Vereine wie die CGB, die den Nazi-Aufmarsch beobachtet haben, bei der Polizei Anzeige erstatten.

Sollte dies jetzt Erfolg haben, könnte es für Neonazi Reitz unangenehm werden. Denn für verbotene Parolen können sowohl einzelne Redner als auch der Demo-Anmelder belangt werden. Und Reitz verbüßt derzeit eine Bewährungsstrafe. Da er Anfang des Jahres 21 Jahre wurde und damit nicht mehr unter das Jugendrecht fällt, könnte die Bewährungsstrafe im Falle einer Verurteilung wegen Volksverhetzung in eine Haftstrafe umgewandelt werden. „Reitz ist aber nur dann für die Äußerungen anderer zuständig, wenn er zuvor davon wusste, beziehungsweise daran beteiligt war“, so die Staatsanwaltschaft Köln.

Nur einen Tag vor der Nazi-Demo hatte das Verwaltungsgericht Köln ein Demonstrationsverbot der Polizei aufgehoben und einen Verbotskatalog für den Marsch verhängt, der unter anderem Transparente „strafbaren Inhalts“ und „Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ untersagt hatte. Ein ausdrückliches Verbot der Glorifizierung und Verharmlosung des NS-Regimes unterblieb jedoch – anders als bei der Nazi-Demo in Köln-Kalk Mitte Oktober.