Neonazi-Marsch verboten

Die Entscheidung zu dem rechtsextremen Marsch am 1. Mai in Hannover fällt vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bestätigte ein Verbot des Marsches. „Die Versammlungsleiter werden vor das Verfassungsgericht ziehen“, vermutete ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts. Auf ein Nein des Bundesverfassungsgerichts will sich in Hannover niemand verlassen. Gewerkschaften, Kirchen und Initiativen mobilisieren weiter zu Gegenaktionen. Dazu und zu der traditionellen Maikundgebung werden an die 20.000 Menschen erwartet. AS