Thema des Tages

Gesundheitsreform

… und ihre Folgen: Ab Januar zahlt keine Kasse mehr für Sehhilfen. Der Patient muss Gläser und Fassung selbst zahlen. Die Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal fällt auch bei telefonischer Beratung an. Bei Überweisung an einen Facharzt muss aber nicht doppelt gezahlt werden. Grundsätzlich kommt bei Medikamenten ein Aufschlag von 10 Prozent hinzu. Höchstgrenze für die Zuzahlung ist 10 Euro, 5 Euro sind mindestens fällig. LIA