Gericht billigt Studiengebühren

BERLIN dpa/ap ■ Studiengebühren für Langzeitstudenten sind in Nordrhein-Westfalen verfassungsgemäß. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster gestern entschieden. Ein Studienkontenmodell des Landes sieht seit diesem Semester eine Studiengebühr von 650 Euro pro Semester für Studenten vor, die die Regelstudienzeit um mehr als das 1,5fache überschreiten. Die Klagenden sehen dadurch ihre grundrechtlich geschützte Ausbildungsfreiheit beeinträchtigt. Das verneinten die Richter. Die Erhebung einer Langzeitgebühr sei „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“. Da das Studium in der 1,5fachen Regelstudienzeit beendet werden könne, entstünden keine sozialen Barrieren. Die Studierenden hätten nicht darauf vertrauen können, ein überlanges gebührenfrei begonnenes Studium auch gebührenfrei beenden zu können. Eine Revision gegen dieses Urteil ließ das OVG nicht zu. Die generelle Zulässigkeit von Studiengebühren wird momentan durch das Verfassungsgericht geprüft.

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