Der rechtsradikale Anwalt hetzt weiter

Gegen NPD-Anwalt Horst Mahler wird wegen Volksverhetzung ermittelt. Der Name des Ex-RAF-Mitglieds stand unter der Gründungserklärung eines revisionistischen Vereins. Darin wird unter anderem die „Auschwitz-Lüge“ verbreitet

BIELEFELD taz ■ Die Staatsanwaltschaft Bielefeld ermittelt gegen den früheren RAF- und NPD-Anwalt Horst Mahler wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Mahler setzte seinen Namen unter die Gründungserklärung eines so genannten „Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten.“ Die Erklärung war in der rechtsradikalen Zeitschrift „Stimme des Gewissens“ abgedruckt. Bei der Gründungsveranstaltung waren auch die Holocaustleugner Ernst Zündel, Robert Faurisson und Manfred Roeder anwesend.

„Neben Mahler wird auch gegen zwei weitere Personen ermittelt“, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Es handele sich um Ernst Otto Chors und Ursula Haverbeck-Wetzel. Chors und Haverbeck sind Mitglieder des „Collegium Humanum.“ Der Verein betreibt im westfälischen Vlotho eine rechtsextreme Bildungsstätte. Außerdem fungiert er als Herausgeber der „Stimme des Gewissens“. Bei einer Razzia im November beschlagnahmten Beamte der Staatsanwaltschaft und des Staatsschutzes Bielefeld 3.000 Exemplare der Zeitschrift wegen der Verbreitung der „Auschwitz-Lüge“. Unter den Autoren war auch Horst Mahler.

Mahler begann seine politische Karriere auf der anderen Seite: Der Rechtsanwalt verteidigte im Prozess um eine Kaufhausbrandstiftung in Frankfurt die späteren RAF-Terroristen Gudrun Ensslin und Andreas Baader. Horst Mahler stand damals der verbotenen maoistischen KPD nahe. Später ging er als RAF-Mitglied in den Untergrund. 1973 wurde Mahler wegen mehrerer Raubüberfälle und der „Gründung einer kriminellen Vereinigung“ zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Seine Anwälte waren Otto Schily und Gerhard Schröder.

Bereits in den 70er Jahren vertrat Horst Mahler nationalrevolutionäre und antisemitische Positionen. 1998 bezog er erstmals offen rechtsradikale Positionen. Er begründete die deutschnationale Bürgerbewegung „Für unser Land“. Anfang des Jahres wurde Mahler wegen der „Billigung von Straftaten“ zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt. Er hatte in einem Fernsehinterview die Anschläge des 11. September als „Rechtens“ bezeichnet. HOLGER PAULER