Wolfgang Gerhards‘ Ärger mit dem Personal

In Nordrhein-Westfalens Justiz können wichtige Stellen nicht besetzt werden – wegen Rechtsstreitigkeiten

DÜSSELDORF taz ■ Nordrhein-Westfalens Justiz streitet um die Besetzung von zwei einflussreichen und hochdotierten Führungspositionen: Sowohl die Nachfolge des Kölner Oberlandesgerichtspräsidenten wie auch die Stelle des Abteilungsleiters Personal im Ministerium sind blockiert, weil Konkurrenten um die begehrten Posten juristische Schritte eingeleitet haben. Grund sind angeblich fehlerhafte Auswahlverfahren: Mit Anträgen auf Erlass von einstweiligen Verfügungen sollen dem Land NRW die Ernennungen der bereits auserwählten Bewerber verboten werden. Die Wunschkandidaten von SPD-Justizminister Wolfgang Gerhards befinden sich damit seit Monaten in der Warteschleife – und das Ende der Personalquerelen ist offen.

Zumindest bei der Besetzung des Abteilungsleiterpostens im Ministerium droht sogar eine gerichtlich angeordnete Neuauflage der Stellenausschreibung. Der leitende Ministerialrat Ulrich Becker hat sich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf durchgesetzt: Dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde stattgegeben, das Land NRW verpflichtet, die B7-Planstelle nicht mit dem designierten Kandidaten zu besetzen. Möglicherweise liege ein Verstoß gegen die Bestenauslese vor, so das Gericht: „Ist nach alledem bereits die Stellenausschreibung fehlerhaft, erscheint im Falle der fehlerhaften Durchführung des Auswahlverfahrens die Beförderung des Antragstellers möglich.“ Die peinliche Personalangelegenheit liegt nun beim Oberverwaltungsgericht in Münster, das noch vor Weihnachten entscheiden will.

Ebenso im Personal-Clinch mit dem Ministerium liegt die Präsidentin des Landgerichts Essen, Monika Anders, die bei der Nachfolge des Präsidenten am Kölner Oberlandesgericht (OLG) den Kürzeren gezogen hat. Am 10. Dezember stellte sie beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung.

Die juristische Auseinandersetzung hat auch Auswirkungen auf den NRW-Verfassungsgerichtshof. Mit der Verabschiedung des Kölner OLG-Präsidenten Friedhelm Lünterbusch am 31. Oktober ist ein Sitz im höchsten Gericht vakant. Um die Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichtshofs zu wahren, wurde erst einmal die Düsseldorfer OLG-Präsidentin Anne-Josè Paulsen in das Gremium gewählt. Sie könnte diesen Platz aber schnell wieder räumen müssen: Ein lebensälterer Kandidat – oder eine Kandidatin – könnte den Chefsesel übernehmen. KLAUS BRANDT