Scientology bleibt doch Verein

FREIBURG taz ■ Die Scientology-Kirche kann sich weiter als eingetragener Verein organisieren und muss nicht als GmbH oder Aktiengesellschaft firmieren. Dies entschied gestern der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem Musterverfahren. Eine Niederlage erlitt damit das Regierungspräsidium Stuttgart, das der regionalen Scientology-Gliederung 1994 die Vereinseigenschaft entzogen hatte. Der VGH erklärte dies jetzt für rechtswidrig. Zur Begründung hieß es, Scientology verfolge „keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb“. Die Leistungen der Organisation (Seminare und individuelle Auditings) seien „untrennbar mit der scientologischen Lehre verknüpft“ und könnten von anderen Anbietern nicht in vergleichbarer Weise erbracht werden. Ob Scientology als Religion zu betrachten ist, ließ das Gericht offen. CHR