Hilfe nur mit Vorbehalt

Bremen will Berliner Verfassungsklage auf Sanierungshilfe nur halb unterstützen

Bremen taz ■ Es ist ein Ja mit deutlichem Aber, das der Bremer Senat am Dienstag beschließen will. Das pleite Berlin klagt vor dem Verfassungsgericht auf Sanierungshilfe. Und das pleite Bremen, das eine solche schon bekommen hat, soll sich dazu äußern. Das Problem dabei: Genauso wie eine Ablehnung der Berliner Klage könnte auch ein solidarisches Ja Bremens Chance auf weitere Bundeshilfen schmälern. Berlin nämlich setzt sich ausdrücklich mit der Sanierungshilfe für Bremen auseinander – und deutlich davon ab. Offenbar fürchtet man an der Spree, dass das Verfassungsgericht mit Hinweis auf den Fall Bremen argumentieren könnte, eine Sanierungshilfe werde auch bei Verlängerung der Hilfszahlungen nicht zu einer Verringerung der Staatsverschuldung führen. Auch das Ziel, die Abhängigkeit vom Länderfinanzausgleich zu vermindern oder auch nur am Ende einen verfassungskonformen Haushalt aufstellen zu können, hat Bremen schließlich nicht erreicht. Und ein Gutachten zur Berliner Klage führt gegen die Strategie ‚Stärkung der Wirtschaftskraft durch Investitionen‘ ins Feld, dass ja auch „ein Großteil der Steuermehreinnahmen, wenn sie sich denn nach Jahren einstellen, … durch Mindereinnahmen im Länderfinanzausgleich neutralisiert“ würden.

Gut 20 Prozent überdurchschnittlicher Steuereinnahmen verblieben im Land, kontert das vom Bremer Jurist Johannes Hellermann ausgearbeitete Senatspapier. Es wendet sich gegen die Berliner Strategie, ausschließlich Hilfen für den Schuldenabbau zu fordern. Zwar habe Berlin Anspruch auf Hilfe. Diese könne aber durchaus geringer ausfallen als einst für Bremen – „mit Rücksicht auf die zwischenzeitlich verschlechterten finanzwirtschaftlichen Rahmendaten im Bundesstaat“. kawe