Riester-Rente nicht verschenken

Die Riester-Vorsorge wird noch attraktiver: Das Vermögen ist Hartz-IV-geschützt, die Beiträge gibt es garantiert zurück, je nach Anlageform sind ordentliche Renditen möglich und die Zulagen sind geschenkt. Nach den jetzigen Berechnungen der Bundesregierung ist es notwendig, mindestens eine Summe von 2.100 Euro oder vier Prozent des Bruttoeinkommens jährlich zurückzulegen. Sollte Arbeitslosengeld II beantragt werden, bleibt das Ersparte komplett anrechnungsfrei. Den Vermögensfreibetrag für die Altersvorsorge in Höhe von 200 Euro pro Lebensjahr, maximal 13.000 Euro, können Sparer für weitere Altersvorsorgen verwenden. Riestern darf allerdings nur, wer in das gesetzliche Rentenversicherungssystem einzahlt, Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld bezieht oder in Elternzeit ist, ebenso Beamte und nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlende Ehepartner von Förderberechtigten. Wer riestert, zahlt in einen Banksparplan, eine Rentenversicherung oder einen Fondssparplan ab 2005 mindestens 60 Euro Sockelbetrag ein und bekommt die Zulagen gutgeschrieben. Kommt der Vertrag zur Auszahlung, wird eine monatliche Rente gezahlt. Ab dem nächsten Jahr ist bei allen Anbietern sogar die Entnahme von 30 Prozent des Kapitals für die freie Verwendung möglich. Außerdem hat die Bundesregierung nachgebessert: Die Zulage muss ab 2005 nicht mehr für jedes Jahr neu beantragt werden. In Zukunft gibt es einen Dauerzulagen-Antrag, mit dem der Anbieter bis auf Widerruf bevollmächtigt ist, die Zulage zu beantragen. Zahlt ein Single in diesem Jahr noch zwei Prozent des Brutto-Vorjahreseinkommens in einen Vertrag ein, gibt es immerhin 76 Euro Zulage. Wer Kinder versorgt, erhält zusätzlich 92 Euro pro Kind. SIMONE WEIDNER

Weitere Informationen gibt es bei der BfA unter der kostenfreien Servicenummer 0800-3 33 19 19, www.bfa.de, außerdem bei der Stiftung Warentest unter www.finanztest.de.