SADDAMS ZÄHNE

Saddam gilt als Kriegsgefangener und steht deshalb unter dem Schutz der 3. Genfer Konvention. Fernsehaufnahmen davon, wie sein Haar abgefingert und seine Mundhöhle ausgeleuchtet wird, verletzen diese Konvention. Dort wird unter anderem festgelegt, dass der Gefangene nicht „der öffentlichen Neugier“ ausgesetzt werden darf. Darunter versteht das Völkerrecht das Verbot, den Gefangenen „vorzuführen“, ihn in Großaufnahme zu zeigen. Dieses Verbot gilt unabhängig davon, ob sich der Krieg führende Heimatstaat des Gefangenen selbst an das Völkerrecht hält. Der Hinweis seitens der USA, das öffentliche Interesse rechtfertige die Aufnahmen Saddams, entbehrt deshalb jeder rechtlichen Grundlage. C.S.