Einsätze vereinfacht

Neues Gesetz: Bundeswehr darf in Routinefällen ohne Parlamentsbeschluss ausrücken. Nur PDS dagegen

BERLIN taz ■ Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen hat der Bundestag gestern ein Entsendegesetz verabschiedet, in dem das Verfahren der parlamentarischen Zustimmung zu bewaffneten Einsätzen neu geregelt wird. Die Regierung folgte damit einer Anregung des Bundesverfassungsgerichts von 1994. Die Unionsfraktion und die FDP lehnten die Gesetzesvorlage ab, weil sie ihnen nicht weit genug geht. Die beiden PDS-Abgeordneten verweigerten ihre Zustimmung, weil sie darin eine Selbstentmündigung des Parlaments sehen.

Das Gesetz – das den klangvollen Namen „Parlamentsbeteiligungsgesetz“ trägt – sieht auch weiterhin grundsätzlich die Zustimmung des Plenums für bewaffnete Einsätze der Bundeswehr vor. Für Ausnahmefälle soll allerdings künftig ein „vereinfachtes“ Verfahren gelten. In diesen Fällen wird der Bundestag nur befasst, wenn mindestens eine Fraktion oder 5 Prozent der Abgeordneten das verlangen. Das gilt vor allem für Einsätze „geringer Intensität“, also etwa für die Entsendung einiger Spezialisten im Rahmen von Austauschvereinbarungen oder bei der Verlängerung bestehender Mandate ohne inhaltliche Änderung.

„Humanitäre Hilfsdienste und Hilfslieferungen der Streitkräfte“, bei denen Waffen „lediglich zum Zweck der Selbstverteidigung mitgeführt werden“, bedürfen künftig ebenfalls nicht mehr der Zustimmung des Bundestages. Gesetzlich verankert ist in dem Gesetz ausdrücklich ein „Rückholrecht“ des Parlaments, also die Möglichkeit der Abgeordneten, ihre Zustimmung zu einem Einsatz zu widerrufen.

Die FDP hatte einen eigenen Entwurf vorgelegt, der die Beteiligung des Plenums stärker eingeschränkt hätte. Der Schutz der Soldaten, so Jörg van Essen, mache gelegentlich Geheimhaltung erforderlich. Dem widersprach Volker Beck von Bündnis 90/Die Grünen. „Blankoschecks“ werde es nicht geben. Eine ungewöhnliche Allianz ergab sich zwischen Christian Schmidt (CSU) und Petra Pau (PDS). Beide ließen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des neuen Gesetzes erkennen. Während Schmidt deshalb aber – zurückhaltend – eine entsprechende Grundgesetzänderung erwog, begründete Petra Pau unter anderem damit ihre Ablehnung der Vorlage. BETTINA GAUS