STICHWAHLEN SPÄTESTENS AM 26. DEZEMBER

Das Oberste Gericht hat die umstrittene Stichwahl vom 21. November für ungültig erklärt und als letztmöglichen Termin für die Wiederholung den 26. Dezember angeordnet. Genau dies war vom Anwälteteam des Oppositionsführers Wiktor Juschtschenko beantragt worden. Der scheidende Präsident Leonid Kutschma hatte sich stattdessen für eine Neuauflage der gesamten Wahl ausgesprochen, offenbar um einen anderen Kandidaten als den inzwischen diskreditierten Ministerpräsidenten Wiktor Janukowitsch ins Rennen zu schicken. Doch Kutschmas Einfluss schwindet, das zeigte auch eine Parlamentsentscheidung vom Freitag: Die Abgeordneten forderten den Präsidenten auf, die in den Irak entsandten 1.600 Soldaten zurückzuziehen. Die ohne Gegenstimme verabschiedete Resolution ist für Kutschma rechtlich nicht bindend. Abgeordnete erklärten, es sei vor allem darum gegangen, den Druck auf die Regierung zu erhöhen. TAZ