Al Aqsa darf keine Spenden sammeln

Bundesverwaltungsgericht billigt Al-Aqsa-Verbot. Verein unterstützte Sozialarbeit von Hamas. Beschlagnahmtes Konto muss nicht zurückgegeben werden

LEIPZIG/FREIBURG taz ■ Wer für Hamas Spenden sammelt, verstößt gegen den Gedanken der Völkerverständigung – auch wenn das Geld konkret für palästinensische Waisenkinder bestimmt ist. Dies entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und billigte das Verbot des Aachener Vereins Al Aqsa. Innenminister Otto Schily hatte den Verein im Sommer 2002 verboten, weil er eine terroristische Organisation, die antiisraelische Hamas, unterstütze.

Er konnte allerdings nicht beweisen, dass das bei deutschen Muslimen für Sozialprojekte in Palästina gesammelte Geld konkret in die Finanzierung von Terroranschlägen floss. Mit Blick auf die schlechte Beweislage hatte Karlsruhe das Verbot 2003 sogar ausgesetzt. Nach ausführlicher Verhandlung kamen die Richter nun jedoch zu einem anderen Ergebnis. Es genüge für ein Verbot, dass der Verein Gelder an Sozialprojekte überwies, die der radikalislamischen Hamas zugerechnet werden. „Hamas ist ein einheitliches Gebilde, bei dem die sozialen Aktivitäten nicht vom militärischen Bereich geschieden werden können“, sagte der Vorsitzende Richter Franz Bardenhewer. Außerdem habe sich der Verein mit den Zielen von Hamas identifiziert. Das beschlagnahmte Konto mit rund 340.000 Euro muss nun nicht zurückgegeben werden.

Im Ergebnis kam es nicht mehr auf die lange diskutierte Frage an, ob ein Verein mit überwiegend eingebürgerten deutschen Staatsangehörigen noch als – leichter zu verbietender – Ausländerverein gelten kann. Denn auch deutsche Vereine, die sich gegen die Völkerverständigung richten, können verboten werden. Otto Schily begrüßte die Leipziger Entscheidung: „Unter dem Deckmantel angeblich rein humanitärer Zwecke kann sich niemand verstecken.“ CHR