Studis wollen Geld zurück

RUHR taz ■ Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster fordert das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) die Rückzahlung der zu Unrecht kassierten Gelder. Das OVG hatte am Donnerstag entschieden, dass auch Studierende, die vor dem Inkrafttreten der Studiengebühren ihren Studiengang nach dem ersten oder zweiten Semester gewechselt haben, von der anrechnungsfreien Orientierungsphase profitieren könnten. Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft (SPD) will das Urteil akzeptieren.

„Das Geld ist rechtswidrig eingetrieben worden. Das Land muss schnell an die betroffenen Studierenden zurücküberweisen“, so Klemens Himpele, einer der ABS-Koordinatoren der Klagen in NRW. “Das OVG hat deutlich gemacht: Wer innerhalb der beiden ersten Semester das Fach wechselt, der kann dafür nicht bestraft werden“, so Ernest Hammerschmidt, Geschäftsführer des ABS. FRANK BIERMANN