Gericht stoppt Nulltarif der Telekom

Nach Auffassung der Richter beeinträchtigt „AktivPlus“ die Chancen der Wettbewerber

KÖLN/BONN dpa ■ Die Telekom hat im Streit mit ihren Wettbewerbern um „Nulltarife“ vor Gericht eine Schlappe erlitten. Das Verwaltungsgericht Köln stoppte vorerst die „AktivPlus“-Angebote des Bonner Riesen für diese Gratis-Telefonate. Sie beeinträchtigten die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Anbieter, teilte das Gericht gestern mit.

Betroffen sind die Tarife „AktivPlus xxl (neu)“ und „AktivPlus basis calltime 120“. Kunden können gegen eine höhere monatliche Grundgebühr entweder kostenlos an Wochenenden und Feiertagen telefonieren oder erhalten 120 Freiminuten. Die Tarife beinhalten nach Ansicht des Gerichts unzulässige Preisabschläge. Die Telekom kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten begrüßte das Urteil. Zugleich wies der Verband ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine einstweilige Anordnung handele. Kürzlich hatte die Regulierungsbehörde die Tarife genehmigt. Andere Anbieter hatten dagegen geklagt. Über diese Klagen hat das Kölner Verwaltungsgericht noch nicht entschieden. Das jetzige Urteil ordnet aber die aufschiebende Wirkung der Klagen an. Bis zum endgültigen Urteil darf die Telekom AktivPlus nicht anbieten. (Az.: 1 L 2579/03, 1 L 2594/03, 1 L 2789/03)