Dreiste Tour beim Telekom-Vertrieb

In Sachsen wurden Kunden der Deutschen Telekom Kosten für einen Tarifwechsel berechnet, den sie nie in Auftrag gegeben haben. Besonders davon betroffen sind ältere Leute. Doch es gibt Möglichkeiten, sich gegen unlautere Methoden zu wehren

VON MATTHIAS BERGT

Die Deutsche Telekom AG ist in die Kritik von Verbraucherschützern geraten. Grund sind Berichte von etlichen Kunden, die Kosten für eine Tarifoption auf ihrer Rechnung gefunden haben, ohne einen Auftrag dafür erteilt zu haben, berichtet die Verbraucherzentrale in Sachsen.

Nach Angaben von Evelin Voß, Telefonexpertin der sächsischen Verbraucherschützer, sei vorher noch eine Auftragsbestätigung gekommen. „Dabei sind sich die Verbraucher aber sicher, keinen Auftrag erteilt zu haben.“ Der eine oder andere Telefonkunde habe sich allerdings an einen Anruf erinnern können, in dem ihm der Zusatztarif vorgeschlagen wurde. Doch zugestimmt habe dem keiner der bei der Verbraucherzentrale Rat Suchenden, berichtet Voß: „Allenfalls wollten die Betroffenen nicht unhöflich sein und hatten gestattet, dass man ihnen Informationsmaterial zusendet.“

Besonders übel seien solche Machenschaften, wenn Senioren deren Opfer seien, meint Voß. In Chemnitz besuchten derzeit Vertreter von Telefonfirmen gezielt Altenwohnanlagen und erzählten den Leuten, sie müssten einen neuen Vertrag unterschreiben, wenn sie ihr Telefon behalten wollten. Telekom-Sprecher Walter Genz verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass das Unternehmen im Frühjahr eingeführt habe, dass Kunden einen Tag später nochmals angerufen würden und ihren Auftrag bestätigen müssten. Der Haken an der Sache: Die Werbeanrufe macht die Telekom nicht selbst, sondern lässt sie von Vertriebspartnern erledigen. Und zuständig für den Bestätigungsanruf ist der gleiche Vertriebspartner, der auch schon den Auftrag aufgenommen hat.

Genz fordert Opfer solch unseriöser Vertriebspartner auf, sich telefonisch unter (08 00) 3 30 10 00 an die Telekom zu wenden. Die Telekom werde alle Verträge mit unseriösen Vertriebspartnern kündigen und habe dies auch schon getan. Doch immer wieder stelle sich heraus, dass beispielsweise ein Ehegatte eine Bestellung getätigt habe, dies dem anderen gegenüber aber nicht zugeben wolle – obwohl der Vertrag ohne Begründung innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden kann. Wer sich hingegen sicher sei, keinesfalls einen Auftrag erteilt zu haben, solle dies der Telekom am besten schriftlich mitteilen.

Voß schlägt dagegen vor, die Telekom solle die älteren Kunden grundsätzlich von solchen Marketing-Aktionen ausnehmen. Es müsse zudem ein „Ehrenkodex“ für die Call-Center-Agents her, der festlegt, welche Marketing-Methoden erlaubt seien und welche nicht.

Noch besser sei natürlich, die Kunden gar nicht aktiv anzurufen. Nach dem neuen Wettbewerbsrecht sind Anrufe nur bei Kunden und auch nur dann erlaubt, wenn diese nicht widersprochen haben und bei der Datenerhebung auf ihr Widerspruchsrecht hingewiesen worden sind. Nicht ganz eindeutig ist allerdings, ob die Hinweispflicht auch für Altkunden gilt.

„Unabhängig davon, ob ein Hinweis nötig ist oder nicht, empfehlen wir jedem Verbraucher, der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten für Werbung zu widersprechen – und zwar nicht nur gegenüber der Telekom“, sagt Voß. Den Opfern nicht beauftragter Optionen rät sie Ähnliches wie Telekom-Sprecher Genz: Sie sollten unverzüglich per Einschreiben klarstellen, dass kein Vertrag abgeschlossen wurde.

Wenn die Telekom bereits eine Tarifoption berechne, solle die Telefonrechnung um diese Summe gekürzt und auch dies der T-Com schriftlich mitgeteilt werden. Auch eine Strafanzeige wegen Betruges könne sinnvoll sein – als „Warnschuss“ für alle unseriösen Firmen.