Amt hilft Arbeitslosen beim Energiesparen

Die ersten Kölner Arbeitslosenhilfeempfänger haben ihre Hartz-Bescheide bekommen. Einige haben erstaunt feststellen müssen, dass ihre Miete nicht voll übernommen wird. Auf jeden Fall klagen, rät das Arbeitslosenzentrum KALZ in solchen Fällen

Von Susanne Gannott

Kaum hat die Arbeitsagentur (AA) an Kölner Arbeitslosenhilfeempfänger die ersten Bescheide verschickt, gibt es Ärger. Einigen zukünftigen Beziehern von Arbeitslosengeld II (ALG II) sollen ab Januar offenbar nicht die vollen Miet- und Heizkosten erstattet werden. So bewilligt die AA im Fall von Sabine K., deren Bescheid der taz vorliegt, ohne weitere Erklärung 12,78 Euro weniger, als K. tatsächlich zahlen muss. In einem weiteren der taz bekannten Fall fehlen 7,74 Euro bei den Mietkosten.

K. versteht die Welt nicht mehr. „Ich habe eine kleine 1-Zimmer-Wohnung mit ganz normalen Kosten.“ Tatsächlich zahlt die alleinstehende Frau für Kölner Verhältnisse günstige 306,78 Euro warm für 30 Quadratmeter – und liegt damit nur geringfügig über der von der Stadt definierten Mietobergrenze von 297 Euro bei maximal 45 Quadratmetern für eine Person. Offiziell hatte die Stadt zwar wiederholt versichert, beim ALG II werde die Miete voll übernommen. Daran lassen jetzt allerdings schon die ersten Bescheide Zweifel aufkommen. Auch im Kölner Arbeitslosenzentrum KALZ. Hierher kamen bislang etwa 10 Leute, deren Bescheide „alle fehlerhaft und großteils nicht nachvollziehbar“ seien, sagt KALZ-Mitarbeiter Bernd Mombauer. In den meisten Fällen sind es auch hier die Unterkunftskosten, die von der AA nicht voll anerkannt werden. Mombauer kritisiert vor allem, dass einzelne Posten wie Warmwasser oder Heizung in den Bescheiden nicht aufgeschlüsselt werden. So sei es schwierig, die Kürzungen zu verstehen.

Dass die Bescheide insgesamt „hundsmiserabel begründet“ sind, obwohl laut Gesetz gerade Abschläge und Kürzungen begründet werden müssten, ist auch für Helga Spindler, Juristin für Arbeits- und Sozialrecht an der Uni Essen, das „Grundproblem“. Trotzdem hat die Expertin eine mögliche Erklärung für die Kürzungen: Wenn bei den Heizkosten die Kosten für Warmwasser enthalten sind, dann sei es auch in der bisherigen Sozialhilfepraxis so gewesen, dass das Amt diesen Anteil von den erstatteten Wohnungskosten wieder abzieht. Denn ALG II-Empfänger müssen das warme Wasser aus dem Regelsatz bezahlen.

Auf Sabine K. trifft dies allerdings nicht zu, ihre Nebenkosten enthalten keinen Warmwasseranteil. Als sie ihren Arbeitsberater nach den Gründen für die fehlenden 12,78 Euro fragte, bekam sie die Auskunft, man übernehme nur maximale Heizkosten von 1,30 Euro pro Quadratmeter. AA-Pressesprecher Wolfgang van Ooyen bestätigt das: „Das ist die Vorgabe der Stadt, an die wir uns halten.“ Für Mombauer ist das allerdings „absolut unzulässig“. Laut Gesetz müssten in den ersten sechs Monaten die vollen Unterkunfts- und Heizkosten gezahlt werden. Auch Spindler hält solche Kürzungen schon zum 1. Januar für rechtswidrig. Sie rät allen Betroffenen, Widerspruch einzulegen, dafür habe man bis Ende Januar Zeit. Die Juristin empfiehlt, einfach zu schreiben: „Die Begründung für die Abzüge ist mir nicht klar.“