Jäger will Geld zurück

Gericht entscheidet in drei Wochen, ob der Wölfin-„Bärbel“-Jäger Schadenersatz vom Land bekommt

Hildesheim dpa ■ Der Prozess zwischen einem Jäger und dem Land Niedersachsen wegen einer erschossenen Wölfin nahe Alfeld im Kreis Hildesheim ist am Freitag ergebnislos vertagt worden. Der Jäger hatte das ausgebrochene Tier aus Angst erschossen, will nun aber Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Land. Seiner Meinung nach hätten die Behörden die Wölfin „Bärbel“ einfangen oder eine Abschussgenehmigung erteilen müssen. Ein Vergleich zwischen den Prozessparteien war zuvor gescheitert.

Hintergrund des Streits ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren beim Landkreis Hildesheim, das derzeit noch läuft. Der Jäger wollte die Kosten dafür in Höhe von knapp 1.500 Euro ersetzt bekommen. Außerdem klagte er auf Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 Euro, weil er nach dem Abschuss immer wieder bedroht worden war. Der jetzt gescheiterte Vergleich sah vor, dass der Kläger keine Vorwürfe mehr gegen das Land erhebt. Das wiederum sollte anerkennen, dass der Jäger die Wölfin aus Notwehr erschossen hat. Das Land lehnte ab, weil es so auf seinen Anwaltskosten sitzen geblieben wären.

Das Urteil fällt nun in drei Wochen. Richter Manfred Rojahn machte aber deutlich, dass die Klage wenig Aussicht auf Erfolg hat: „Es ist zweifelhaft, ob eine Amtspflichtverletzung des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie vorliegt“, sagte Rojahn.

Der Jäger hatte „Bärbel“ erschossen, nachdem Spaziergänger einen wildernden Hund gesehen haben wollten. Er habe sich bedroht gefühlt und nicht gewusst, dass es eine streunende Wölfin war.