Schlappe für den Senat

Oberverwaltungsgericht bestätigt Stopp der Jugendhilfe-Reform. Behörde darf Konzept der „Sozialraumbudgets“ für ambulante Erziehungshilfen zunächst nicht umsetzen

Die Hamburger Sozialbehörde darf ihr neues Konzept der „Sozialraumbudgets“ für ambulante Erziehungshilfen erst mal nicht umsetzten. Das hat nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 8. August jetzt auch das Oberverwaltungsgericht in zweiter Instanz bestätigt.

Um die Ausgaben im Bereich der Hilfen zur Erziehung (HZE) zu begrenzen, sollten die HZE-Träger die rund 2.200 ambulanten Hilfen nicht mehr fallweise abrechnen können. Stattdessen sollten Trägerverbünde sich für einen „Sozialraum“ bewerben und in diesem für eine festgelegte Summe alle Fälle versorgen. Da Kinder und Familien in Notlage einen Rechtsanspruch auf diese Hilfen haben, würde damit das Risiko auf die Träger verlegt.

Geklagt hatte nun ein Bergedorfer Träger, der bei der Vergabe nicht zum Zuge kam. „Im Hauptsacheverfahren ist die Sache noch nicht entschieden“, berichtet dessen Anwalt Rüdiger Meier. Doch das VG hatte im Eilverfahren bereits festgestellt, dass diese exklusive „Vergabe“ der Hilfeaufträge gegen das Grundrecht auf freie Berufsausübung verstößt.

„Wir werten das Urteil erst mal aus und sehen, was es für Konsequenzen hat“, sagt Behördensprecher Oliver Kleßmann. Bereits im Sommer sei die Behörde zum alten Finanzierungssystem zurückgekehrt. „Bedenken gab es von Anfang an, dies hätte die Behörde ernster nehmen müssen“, kritisiert die GAL-Abgeordnete Christiane Blömeke. Nun sollte jene mit den Trägern über neue Lösungen reden. kaj