WAS MACHT EIGENTLICH... Peter Grottian?
: Einspruch einlegen

Professoren gehören zu den besser verdienenden Berufsgruppen dieses Landes. Die einen schreiben wissenschaftliche Gutachten, dass der Sozialstaat weiter abgebaut werden müsse, und legen sich schöne Villen zu; einige wenige engagieren sich gegen den Berliner Bankenskandal und Hartz IV und geben Geld für Protestaktionen aus. Zu Letzteren gehört der FU-Politologieprofessor Peter Grottian. Sein Engagement soll den politisch umtriebigsten Hochschullehrer der Stadt nun noch einiges mehr kosten: 3.000 Euro Strafe.

Einen entsprechenden Strafbefehl verhängte das Amtsgericht Tiergarten. In dem Schreiben, das der taz vorliegt, wird Grottian vorgeworfen, „öffentlich durch Verbreiten von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat, nämlich zum Erschleichen von Leistungen, aufgefordert zu haben“. Zudem habe Grottian eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel ohne Anmeldung geleitet. Als Mitglied der Koordinationsgruppe des Trägerkreises „Recht auf Mobilität – Fahrt schwarz!“ soll Grottian einen Aufruf im Internet veranlasst haben, in dem alle Berliner und Berlinerinnen aufgefordert wurden, am 19. Juni 2004 aus Protest gegen die Abschaffung des Sozialtickets massenhaft schwarzzufahren.

Zwar sei der Aufruf letztlich ohne Erfolg geblieben, stellt das Gericht fest. Dennoch setzte es eine Geldstrafe von 3.000 Euro fest, hinzu kommen Verfahrenskosten. Gegen den Strafbefehl habe er Einspruch eingelegt, so Grottian gestern. Damit könnte es nun zu einem Hauptverfahren kommen. ROT FOTO: AP