der prozess gegen mzoudi

Abdelghani Mzoudi, 30, Marokkaner, muss sich vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht verantworten. Anklage: Beihilfe zum Mord in mehr als 3.000 Fällen (11. September) und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Der Bundesgerichtshof verwarf am Freitag die Beschwerde von Generalbundesanwalt Nehm gegen seine Freilassung .

Das OLG hatte Mzoudi nach Vorlage einer anonymen Zeugenaussage durch das BKA freigelassen. Laut dieser war Mzoudi nicht in die Terrorpläne der Hamburger Gruppe um Mohammed Atta eingeweiht. Zudem, sagt das OLG, sei die Hamburger Zelle nicht als eigenständige terroristische Vereinigung im Sinne des Paragrafen 129 a anzusehen. Nach 129 b schon, doch der trat erst nach dem 11. September in Kraft.

Ob Mzoudi in Freiheit bleibt? Der Prozess wird morgen fortgesetzt.