Geldstrafe für Folterdrohung?

FRANKFURT/MAIN rtr/taz ■ Im Prozess gegen den ehemaligen Frankfurter Vizepolizeipräsidenten Wolfgang Daschner hat die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe beantragt, weil Daschner dem Entführer des Bankierssohns Jakob von Metzler Gewalt hatte androhen lassen. Staatsanwalt Möllers blieb damit in seinem Plädoyer vor dem Frankfurter Landgericht deutlich unter dem Strafrahmen, der eine Haftstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren vorsieht. Auch für den Kriminalbeamten, der die Drohung auf Daschners Anordnung hin übermittelte, forderte Möllers eine Geldstrafe. Daschner ist wegen Verleitung zu schwerer Nötigung und Amtsmissbrauchs angeklagt. Jakobs Entführer räumte nach der Drohung ein, das Kind getötet zu haben und gab das Versteck der Leiche preis.

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