Gericht bestätigt Flughafen

MÜNSTER taz ■ Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Ausweitungen der Starts und Landungen für den Düsseldorfer Flughafen, die das Landesverkehrsministerium im Jahr 2000 beschlossen hatte, für rechtens erklärt.

Gegen die zusätzlichen Bewegungen hatten die Städte Ratingen und Meerbusch, sowie 15 private Grundstückseigner geklagt. Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichtes entschied gestern, das Ministerium habe für die erteilte Genehmigung die Interessen der Betroffenen hinreichend abgewogen. Für die Betriebserweiterung von 91.000 auf jetzt 120.000 Flugbewegungen pro Jahr durften die Interessen nach der besonderen Infrastruktur und die große Nachfrage nach mehr Luftverkehr eine Rolle spielen, sagten die Richter. Im unmittelbaren An- und Abflugbereich werde durch die Ausweitung des Flugbetriebs nicht das Maß einer Gesundheitsgefährdung erreicht. Vielmehr könne die Belastung durch die zusätzlichen Flüge als zumutbar angesehen werden, urteilten die Richter. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVG) gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Allerdings können die Betroffenen eine Beschwerde einlegen, über deren Zulassen das BVG entscheidet. KOK